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Verkehrswert
(Marktwert)
nach § 194 BauGB
mit Gutachten
Nach der Legaldefinition im Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert (Marktwert) hat dabei die rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des Wertermittlungsgegenstandes zu berücksichtigen.
Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt und die Gesamtheit der für die Preisbildung im gewöhnlichen Geschäftsjahr marktüblich maßgebenden Umstände bestimmen den Verkehrswert /Marktwert.


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