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Immobilienwert
nach EVS S 4.10, IVS PS 3.2
mit Bericht
Der Immobilienwert berücksichtigt die den Wert unmittelbar beeinflussenden Zustandsmerkmale der Immobilie. Es sind dies insbesondere Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung wertbeeinflussende Rechte und Belastungen und vieles andere mehr.
Der Immobilienwert wird maßgebend bestimmt von dem Transaktionsgeschehen am Grundstücksmarkt und seiner Merkmale. Der Immobilienwert ist der geschätzte Betrag für den eine Immobilie zum Wertermittlungsstichtag verkauft werden könnte, wobei Käufer und Verkäufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, ohne Präferenzen und voneinander unabhängig mit Sachverstand, Klugheit, Marktkenntnis und ohne Zwang handeln und nach einem angemessenen Vermarktungszeitraum entscheiden.
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